25.08.2011, 11:53 Uhr
Kein Schmerzensgeld für Jens Lehmann. (Foto: imago)
Ex-Nationalkeeper Jens Lehmann ist mit seiner Schmerzensgeldforderung an Werder-Bremen-Torwart Tim Wiese vor dem Landgericht München II gescheitert. Das Gericht wies Lehmanns Klage ab und begründete das Urteil mit dem Recht auf Meinungsfreiheit.
Wieses Äußerung sei zwar "nicht nachahmenswert", aber "keine reine Schmähkritik" gewesen. Er habe Lehmanns Persönlichkeitsrechte nicht widerrechtlich verletzt.
Nach einem Champions-League-Spiel im September 2010 hatte Wiese unter anderem gesagt, Lehmann solle "in die Muppet-Show gehen", gehöre auf die Couch oder solle sich einweisen lassen, "am besten in die Geschlossene".
Lehmann sah darin eine schwerwiegende Verletzung seines Persönlichkeitsrechts und hatte Wiese daraufhin auf 20.000 Euro Schmerzensgeld verklagt.
Grund für Wieses Reaktion war ein Gegentor, das ihm Lehmann als TV-Experte anlastete.
Quelle: sid , dpa , dapd
Bayern68 schrieb:
am 25. August 2011 um 18:00:37
(2)
(2)
Lehmann
Hoffe, dass die Gerichtskosten und Anwaltskosten,auch die von Wiese, sehr hoch sind und Herr Lehmann diese bezahlen darf.
Kommentar melden
Friedel schrieb:
am 25. August 2011 um 17:43:28
(6)
(1)
Unsinn
Andere warten seit Jahren auf einen Gerichtstermin in wichtigen Sachen und dieser Unsinn wird sofort verhandelt.
Kommentar melden
Richter schrieb:
am 25. August 2011 um 17:40:10
(7)
(1)
Lehmann
Dem ist wohl langweilig. Wegen so etwas verklagt man doch niemanden. Der soll sich an die eigene Nase fassen, bei dem was er selbst
immer von sich gegeben hat.
mehr
Kommentar melden
Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

Die neue Frühlingskollektion von Topmarken: tolle Schuhe, Mode u.v.m. - Versand gratis. mehr
Extravagante und schicke Damen-
mode für die neue Saison: jetzt online bestellen. von WENZ
Bayern optimistisch für EM und Hertha will Urteil akzeptieren. Video
Amateurtor der Woche: Wählen Sie aus drei Treffern! zum Video