26.09.2011, 11:49 Uhr
Breno sitzt in München in Untersuchungshaft. (Quelle: imago)
Das Interview führte Marc L. Merten
Der "Fall Breno" erhitzt die Gemüter beim FC Bayern München. Während der Spieler von der Polizei in Untersuchungshaft genommen worden ist, schimpft Präsident Uli Hoeneß auf die Staatsanwaltschaft, weil diese mit den Medien, aber nicht mit dem FC Bayern sprechen würde. Die Kritik läuft allerdings ins Leere, wie ein Rechtsexperte nun klarstellt.
t-online.de hat mit Prof. Dr. Henning Müller, Lehrstuhlinhaber der Universität Regensburg für Strafrecht und Kriminologie, gesprochen und nachgehakt. Und der sagt: "Die Staatsanwaltschaft muss sich gar nicht an den FC Bayern wenden."
Professor Müller, die Staatsanwaltschaft München hat gegen den Spieler Breno vom FC Bayern München Untersuchungshaft beantragt. Was genau bedeutet das?
Prof. Dr. Henning Müller: Um Untersuchungshaft beantragen zu können, ist ein dringender Tatverdacht erforderlich. Der kann sich dann im Laufe der Ermittlungen verdichten oder aber ebenso wieder in Luft auflösen. Es reichen aber ganz sicher nicht einfach nur irgendwelche Vermutungen. Es muss eine gewisse Wahrscheinlichkeit vorliegen, dass der in Untersuchungshaft Genommene auch tatsächlich der Täter ist.
Wann wird einem Antrag auf Untersuchungshaft denn stattgegeben?
Die Entscheidung, einen Menschen in Haft zu nehmen, ist ein starker Eingriff in die Rechte des Bürgers. Daher wird dieser von einem Gericht ausführlich geprüft. Die Hürden, bis das Gericht einem solchen Antrag der Staatsanwaltschaft stattgibt, sind in Deutschland relativ hoch. Das läuft nicht so wie in den USA, dass jemand in Haft genommen wird und der Verdächtige dann sofort wieder gegen Kaution freigelassen wird. Wenn die Hürde zur Untersuchungshaft in Deutschland einmal überschritten wurde, wird diese nicht sofort durch das Hinterlegen einer Sicherheit wieder aufgehoben.
Warum aber muss er in einem solchen Falle überhaupt festgenommen werden?
Er bedarf nicht nur eines Tatverdachts, sondern auch eines Haftgrundes. Dieser Haftgrund besteht, wenn Fluchtgefahr oder Verdunklungsgefahr herrschen.
Gerade diese beiden Begriffe sind Gegenstand der heftigen Kritik des FC Bayern an der Staatsanwaltschaft. Was verbirgt sich dahinter?
Verdunklungsgefahr bedeutet, dass der Verdächtige unter Umständen die Spuren beseitigen könnte, die für seine Schuld sprechen würden. Fluchtgefahr bedeutet, dass er zum Beispiel Beziehungen ins Ausland hat. Im Falle Breno, der ja Brasilianer ist, könnte es also sein, dass er sich nach Brasilien absetzt, weil er dort Familie und wahrscheinlich auch Vermögen hat.
Angeblich ist aber sein Pass verbrannt.
Wenn das stimmt, könnte dies neben anderen Erwägungen dazu führen, dass der Haftbefehl gegen Auflagen - zum Beispiel Meldepflicht bei der Polizei oder eine Sicherheitsleistung - außer Vollzug gesetzt wird.
Uli Hoeneß hat die Staatsanwaltschaft heftig kritisiert, weil sie bisher noch keinen Kontakt zum FC Bayern als Brenos Arbeitgeber aufgenommen hat.
Die Staatsanwaltschaft muss sich auch gar nicht an den FC Bayern wenden. Die Straftat hat ja nichts mit dem Verein zu tun. Daher muss die Staatsanwaltschaft auch nicht mit dem FC Bayern zusammenarbeiten. Nur, wenn der Klub direkt involviert wäre – also wenn zum Beispiel ein Angestellter den Verein betrogen hätte – würde bei den Bayern ermittelt werden. Im Falle der Brandstiftung ist das aber nicht gegeben. Wenn Sie verdächtigt würden Ihr Haus angezündet zu haben, gäbe es ja auch keinen Grund, warum sich die Ermittler mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen müssten.
FCB-Fan Elmar ist von der Leistung seiner Bayern begeistert. zum Video
Quelle: t-online.de
HCB schrieb:
am 26. September 2011 um 20:26:39
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Rechtsexperte zu Breno Fall
Es ist nicht sehr hilfreich wenn Medien wie hier „Theoretische Seminare“ drüber abgehalten, zu was die
Staatsanwaltschaft verpflichtet ist oder auch nicht!
Fakt ist das jeder seriöse Staatsanwalt und erst recht in so einem komplexen Fall, sich auch immer um Kontakt mit den engsten Bezugspersonen eines Verdächtigten bemühen würde.
Hier aber war den Staatsanwälten wohl der Kontakt zu und ihr Gesicht bzw. Name in, den Medien wichtiger als eine seriöse und Menschlich korrekte Herangehensweise!?!
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AbwartenTeeTrinken schrieb:
am 26. September 2011 um 19:58:46
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Wir werden´s sehen ...
Wenn es der Breno wirklich gewesen sein sollte, dann darf sich der U.H. entschuldigen (nein, er muß es sogar). Warum
es der Breno letztendlich getan haben sollte, wer weiß es. Seine Kohle und die Zugehörigkeit zum FCB helfen ihm dann auch nicht mehr. Die 12 Mille, die der FCB hingelegt hat, sind wohl weg. Ist Breno unschuldig, dann wird wieder alles gut. Nur, es muß geprüft werden !!!
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beka schrieb:
am 26. September 2011 um 19:21:57
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Breno
Es spricht für Hoeneß, dass er sich für seinen Spieler als Arbeitgeber einsetzt. Das war früher in allen Firmen so. Firmen waren
wie eine große Familie und es war selbstverständlich, dass man sich um seine Mitarbeiter gekümmert und im Rahmen der Möglichkeiten geholfen hat, wenn es Schwierigkeiten gab. Ich danke Herrn Hoeneß, dass er die alten Tugenden hoch hält.
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